Der Geschädigte ist gut beraten, wenn er seine rechtlichen Möglichkeiten in Anspruch nimmt und einen unabhängigen Sachverständigen einschaltet.
Denn im Haftpflichtfall sind Sie als Geschädigter weisungsbefugt!
Der Geschädigte sollte daher einen Sachverständigen seines Vertrauens beauftragen, der sicherstellt, dass gegebenenfalls auch eine Wertminderung sowie ein Nutzungsausfall neben dem reinen Unfallschaden ermittelt wird.
Wir helfen Ihnen gern bei der Ermittlung der gegnerischen Versicherung, sowie bei der Schadenabwicklung.